Infoticker der Gemeinde Sophienhamm
Letztes Update: 09.06.2020 14:06
Grafische Darstellung der Covid-19 Fälle auf Gemeindeebene.
Zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten des Gesundheitsamtes wurde eine grafische Darstellung der Covid-19 Fälle, runtergebrochen auf Gemeindeebene, realisiert. Vorbild hierfür war die Kartendarstellung des Robert-Koch-Instituts.
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Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 07.06.2020
09.06.2020 14:06
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 07.06.2020
mit Erlass vom 05.06.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren die Gesundheitsämter der Kreise verpflichtet, weitere Regelungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen zu erlassen. Dieser Verpflichtung kommt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 07.06.2020 nach.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- ab dem 22.06. findet die Betreuung in Kindertagesstätten grundsätzlich im Rahmen des Regelbetriebs, d.h. im betriebserlaubten Umfang, statt,
- Das grundsätzliche Betretungsverbots von Schulen wird aufgehoben,
- grundsätzlich gilt das Abstandsgebot auch in den Schulen, aber nicht innerhalb eines Klassenverbandes oder einer Gruppe im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Dies gilt bis zum 22.06.2020 nur für Grundschüler und dann für Schüler aller Klassenstufen.
- Angebote der Notbetreuung sind in Schulen zulässig, soweit in der Regel nicht mehr als 15 Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden,
- in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen ist eine Kinderbetreuung mit Kleingruppen von gleichbleibender Zusammensetzung von bis zu 15 Kindern zulässig,
- Tagespflegeeinrichtungen und Gruppenangebote zur Betreuung Pflegebedürftiger dürfen wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept erstellen,
- Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen dürfen die Einrichtung in Begleitung von Besuchern und Besucherinnen unter Einhaltung von Auflagen kurzfristig verlassen, z.B. für einen Spaziergang, ohne nach Rückkehr in die Einrichtung zunächst einzeln untergebracht werden zu müssen,
- ab dem 15.06.2020 wird das grundsätzliche Betretungsverbot von stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufgehoben. Es gelten jedoch weiterhin die Regelungen der von den jeweiligen Einrichtungen erstellten Besuchskonzepte. Bei Aufnahme oder Rückkehr in eine Einrichtung nach mindestens einer auswärtigen Übernachtung ist ab dem 15.06.2020 keine grundsätzliche Absonderung mehr vorzunehmen, es sei denn, es besteht der Verdacht einer Ansteckung.
Die Regelungen treten am 08.06.2020 in Kraft und gelten zunächst bis zum 28.06.2020.
Nähere Informationen zur schrittweisen Öffnung der Kitas, Schulen und Hochschulen und zu den geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de
Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 07.06.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.05.2020
18.05.2020 09:25
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 17.05.2020
Mit Erlass vom 16.05.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren die Gesundheitsämter der Kreise verpflichtet, weitere Regelungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen zu erlassen. Dieser Verpflichtung kommt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 17.05.2020 nach.
Viele öffentliche Bereiche werden schrittweise wieder geöffnet. Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- Kinder mit besonderem Förderbedarf und Vorschulkinder, die im Schuljahr 2020/21 eingeschult werden, dürfen ab dem 18.05.2020 wieder in Kitas gehen
- Die Notbetreuung wird fortgesetzt. Die Gruppengröße wird auf bis zu 10 Kindern erweitert.
- Ab 01.06.2020 sind die Kitas und die Kindertagespflege wieder für alle Kinder geöffnet.
- Schulen werden im eingeschränkten Regelbetrieb schrittweise wieder geöffnet. Ab 25.05.2020 dürfen Grundschüler wieder zur Schule. Ab 01.06.2020 gilt dies für alle Schüler.
- Hochschulen sind im eingeschränkten Regelbetrieb wieder geöffnet. Die Öffnung der Mensen wird unter Auflagen gestattet.
- Geriatrische Kliniken dürfen unter strengen Auflagen wieder Patienten aufnehmen.
- Kantinen und Cafeterien in Krankenhäusern dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- Friseurinnen und Friseure dürfen unter Einhaltung besonderer Vorschriften wieder in Pflegeheimen tätig sein. Auch medizinische und kosmetische Fußpflege ist wieder möglich.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tages- oder Tagesförderstätten dürfen unter Auflagen und mit eingeschränkter Platzzahl wieder den Betrieb aufnehmen.
- Heilpädagogische Frühförderung und alltagsunterstützende Hilfen sind unter Einhaltung besonderer Vorschriften wieder möglich.
Die Regelungen treten am 18.05.2020 in Kraft und gelten zunächst bis zum 07.06.2020.
Nähere Informationen zur schrittweisen Öffnung der Kitas, Schulen und Hochschulen und zu den geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de
Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 17.05.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 02.05.2020
03.05.2020 18:45
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 02.05.2020
Mit Erlass vom 30.04.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren die Gesundheitsämter der Kreise verpflichtet, weitere Regelungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen zu erlassen. Dieser Verpflichtung kommt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 02.05.2020 nach.
Es werden folgende Regelungen angepasst:
- Die Schulen werden entsprechend eines Stufenplans des Bildungsministeriums teilweise wieder geöffnet. Die maßgeblichen Regelungen gelten ab dem 06.05. 2020 und ab dem 11.05.2020
- An den Hochschulen dürfen notwendige Praxisveranstaltungen wieder stattfinden.
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe dürfen wieder Besuch empfangen, sofern die Einrichtungen entsprechende Besuchskonzepte entwerfen.
- In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden – allerdings muss ein Viertel der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten freigehalten werden.
Die Regelungen treten am 04.05.2020 in Kraft.
Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 02.05.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 19.04.2020
20.04.2020 09:37
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde erlassen. Sie tritt ab Montag, 20. April 2020 in Kraft.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit einer neuen Landesverordnung die Maßnahmen zur Bekämpfung und Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) neu geregelt.
Dazu ergeht eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die wichtigsten Änderungen:
Änderungen bei den Betretungsverboten von Schulen: Abschlussprüfungen sind unter Einhaltung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Schulen gestattet.
Die Notbetreuung an Schulen und in Kitas wird erweitert: Anspruch auf eine Notbetreuung haben Alleinerziehende, die keine alternative Betreuung organisieren können und Eltern, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur notwendig ist und die keine Alternativbetreuung sicherstellen können.
Die Vorschriften zur Neu- und Wiederaufnahme in Einrichtungen oder Wohnformen der Pflege und der Eingliederungshilfe wurden neu geregelt.
Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 19.04.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Pressemitteilung – Kreis Rendsburg-Eckernförde stellt gemeindescharfe grafische Darstellung der Covid-19 Fälle online.
17.04.2020 14:15
Zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten des Gesundheitsamtes wurde eine grafische Darstellung der Covid-19 Fälle, runtergebrochen auf Gemeindeebene, realisiert. Vorbild hierfür war die Kartendarstellung des Robert-Koch-Instituts.
Der direkte Link auf die Dashboard-Seite:
Auf der Homepage gelangt man über folgenden Navigationsweg auf die Seite:
-> In der Rubrik (rechts) „Schnell geklickt: Coronavirus“ -> „Fragen und Antworten“ (linkes Menü) -> [Entwicklung der Fallzahlen]
Unterstützt wurde der Kreis von der ACO Gruppe aus Büdelsdorf. Geschäftsführer Hans-Julius Ahlmann und Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer befinden sich im stetigen Austausch, um Kompetenzen in diesen schweren Zeiten vorteilbringend zu bündeln. Dankenswerterweise hat die ACO Gruppe ihr Entwickler-Team um Teamleiter Bastian Guse zur Verfügung gestellt, um die Kartendarstellung aufzusetzen. „Ohne diese Unterstützung wäre es uns nicht gelungen, so schnell eine entsprechende Darstellung auf die Beine zu stellen“, so Landrat Dr. Schwemer.
Die IT-Abteilung des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat die Daten so aufbereitet, dass sie sicher und aktuell in die Karte einfließen können. Auf der Karte ist eine Übersicht aller Gemeinden in farblichen Abstufungen zu sehen. Diese geben von hell bis dunkel an, wie viele Covid-19 Fälle in der jeweiligen Gemeinde verzeichnet sind. Klickt man auf eine Gemeinde, werden unterhalb der Karte bezogen auf die jeweilige Gemeinde folgende Informationen angezeigt:
- Gesamtzahl
- Aktuell Infizierte
- Genesene Personen
- Todesfälle.
Darüber hinaus werden Gesamtzahlen – bezogen auf das Kreisgebiet – dargestellt.
Dank dieser Aufbereitung wird es zukünftig möglich sein, bei Vorliegen von Infektionsschwerpunkten im Kreisgebiet auch räumlich begrenzt und damit zielgerichteter als bisher Maßnahmen zu treffen.
„Wir bedanken uns bei der ACO Gruppe für die großzügige Unterstützung“, so Landrat Dr. Schwemer abschließend.
Geänderte Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthalts- und des Asylgesetzes vom 14.04.2020
15.04.2020 09:05
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und Asylgesetzes vom 09.04.2020.
Für Personen, die nicht zum Adressatenkreis dieser Allgemeinverfügung gehören und deren Anliegen dringender Klärung bedarf, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuwanderungsbehörde montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 04331/202-877 zur Verfügung oder sind per E-Mail unter zuwanderung@kreis-rd.de zu erreichen.
Die Anordnung tritt mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung in Kraft. Sie bis einschließlich 30.04.2020 befristet.
Geänderte Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 04.04.2020
07.04.2020 09:51
Am 04.04.2020 hat der Kreis die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) geändert bekanntgegeben. Die Änderungen betreffen eine Klarstellung im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und Tagesstätten sowie im Bereich der Kindertagespflege. Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können mit bis zu fünf Kindern aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Die Anordnungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 02.04.2020, 20.30 Uhr.
Die Allgemeinverfügung vom 04.04.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer – neue Fassung vom 03.04.2020 – verschärfte Regelungen sind unbedingt zu beachten – jetzt auch gültig für Rückkehrer aus NL, CH, USA, GB und Nordirland
03.04.2020 12:33
Die internationalen Risikogebiete wurden durch das Robert-Koch-Institut (RKI) am 02.04.2020 um 19:50 Uhr erneut aktualisiert. Niederlande, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland wurden hinzugefügt.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat mit Allgemeinverfügung vom 03.04.2020 die Anordnung der häuslichen Quarantäne neu verfügt.
Die häusliche Quarantäne ist damit gegenüber Reiserückkehrern aus folgenden Ländern angeordnet:
Ägypten: ganzes Land
Frankreich: ganzes Land
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Niederlande: ganzes Land
Österreich: ganzes Land
Schweiz: ganzes Land
Spanien: ganzes Land
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: ganzes Land
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: ganzes Land
Reiserückkehrer aus diesen Ländern haben sich binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze bevorzugt per E-Mail unter buergertelefon-gesundheitsamt@kreis-rd.de oder telefonisch unter 04331 / 202 850 beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu melden. Betroffene Personen nutzen hierfür bitte das auf der Homepage des Kreises bereitgestellte Formular.
Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 02.04.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung der Ausländerbehörde zur geänderten Geltungsdauer von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
03.04.2020 11:21
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde als Ausländerbehörde die Geltungsdauer von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Grenzübertrittsbescheinigungen, die innerhalb des Zeitraumes vom 16.03.2020 bis 30.04.2020 ablaufen, bis zum 30.09.2020 verlängert. Diese Regelung ist nötig, da wegen der Corona bedingten Schließung der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt Termine bei der Ausländerbehörde vergeben werden können.
Auch wird die Wiedereinreisefrist für Ausländer mit Aufenthaltstitel, die sich im Ausland befinden und wegen der Corona bedingten Einreisebeschränkungen nicht fristgerecht nach Deutschland zurückreisen können, bis zum 30.09.2020 verlängert.
Für alle Personen, die nicht zum Adressatenkreis dieser Allgemeinverfügung gehören und deren Anliegen dringender Klärung bedarf, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zuwanderungsbehörde montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 04331/202-877 zur Verfügung oder sind per E-Mail unter zuwanderung@kreis-rd.de zu erreichen.
Die Anordnung tritt mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung in Kraft. Sie bis einschließlich 30.04.2020 befristet.
Allgemeine Hygienetipps zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus
02.04.2020 20:52
Als Hilfestellung zur Verringerung der Ansteckungsgefahr haben wir für Sie ein PDF mit den 10 wichtigsten Hygienetipps von infektionsschutz.de im PDF-Format zum Download bereitgestellt.
Die allgemeinen Hygienetipps können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer – neue Fassung vom 02.04.2020 – verschärfte Regelungen sind unbedingt zu beachten – jetzt auch gültig für Rückkehrer aus der Schweiz
02.04.2020 20:41
Es gelten neue verschärfte Regelungen für Reiserückkehrer sowie eine Erweiterung der Regelungen für Rückkehrer aus der Schweiz.
Betroffene oder deren Angehörige nehmen bitte den beigefügten Anhang (PDF) unbedingt zur Kenntnis.
Beachten Sie bitte auch die letzte Seite mit den Hygienetipps.
Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 02.04.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 31.03.2020
01.04.2020 12:39
Am 31.03.2020 hat das Land mit einem neuen Erlass die Kreise zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verpflichtet. Von den Regelungen sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 IfSG betroffen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat diese mit Allgemeinverfügung vom 31.03.2020, 20.00 Uhr umgesetzt. Die Allgemeinverfügung enthält Betretungsverbote und weitergehende Kontaktbeschränkungen für die zuvor genannten Einrichtungen. Die Anordnungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020. Die Allgemeinverfügung ergeht auf Grund eines Erlasses vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 23.03.2020, 20:00 Uhr sowie die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zum Betreuungsverbot von stationären Einrichtungen der Pflege vom 31.03.2020.
Die Allgemeinverfügung vom 31.03.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer – jetzt auch gültig für Einreisende aus Spanien
26.03.2020 17:12
Mit der neuen Allgemeinverfügung werden nun auch Reiserückkehrer aus Spanien unter Quarantäne gesetzt.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat mit neuer Allgemeinverfügung vom 26.03.2020 nunmehr festgelegt, dass auch gegenüber Reiserückkehrern aus dem gesamten Königreich Spanien die häusliche Quarantäne angeordnet wird.
Das Robert-Koch-Institut hat neben Madrid nun weitere Regionen Spaniens zu Risikogebieten erklärt. Aufgrund der hohen Todesfallzahlen in Spanien muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer der Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erheblich ist. Wegen der in Spanien angeordneten Schließung der Campingplätze ist zudem zu erwarten, dass nun in vermehrtem Maße deutsche Urlauber, die sich auf spanischen Campingplätzen aufgehalten haben, nach Deutschland zurückkehren. Zum Schutz vor einer weiteren und noch dynamischeren Verbreitung des Erregers ist daher die häusliche Isolation der Spanien-Rückkehrer erforderlich.
Für Reiserückkehrer gilt damit::
Gegenüber Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze entweder in der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) oder dem Königreich Spanien, oder, sofern nicht bereits dadurch abgedeckt, in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut(RKI) aufgehalten haben, wird eine Absonderung für die Dauer von 14 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze, in häuslicher Quarantäne angeordnet.
Die Personen haben sich binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze bevorzugt per E-Mail unter buergertelefon-gesundheitsamt@kreis-rd.de oder telefonisch unter 04331 / 202 850 beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu melden.
Betroffene Personen nutzen hierfür bitte das auf der Homepage des Kreises bereitgestellte Formular.
Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 26.03.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Initiative Region Rendsburg e.V. – Online-Plattform Bürgerhilfe neu eingerichtet
24.03.2020 19:03
Liebe Mitglieder der Initiative Region Rendsburg e.V.,
wir hoffen, dass es Ihnen gut geht und möchten Sie besonders in diesen außergewöhnlichen Zeiten über die Entwicklungen bei der Region Rendsburg GmbH informieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir unser Aktivprojekt „Belebung Altstädter Markt“ leider nicht beginnen, obwohl alle Akteure für die Geschäfte und das neue Restaurant bereit standen und sogar eine überdimensionale Sandkiste für den Altstädter Markt organisiert war. Unser Leerstand-Projekt werden wir aber sobald wie möglich wieder aufgreifen und ausweiten, da sich in der Zwischenzeit weitere Kandidaten und Start-up`s mit interessanten Konzepten für die Belebung der Rendsburger Innenstadt gemeldet haben.
Aus gegebenen Anlass haben wir seit vergangenen Freitag unsere Website um die „Bürgerhilfe Region Rendsburg“ erweitert. Diese Online-Plattform ist unter der Domain http://www.region-rd.de/buergerhilfe erreichbar und bündelt Hilfsgesuche und Angebote der Region auf einer leicht zugänglichen, kostenlosen und benutzerfreundlichen Plattform. Über eine Standorteingabe oder die Eingabe der Postleitzahl können Angebote oder Gesuche per Umkreissuche gefunden werden. Seit dem Start dieses Portals wurden über 50.000 Zugriffe auf die Website registriert und die Einträge nehmen ständig zu. Die aktuellen Angebots- und Suchkategorien werden wir in der nächsten Zeit weiter anpassen und könnten z.B. Stellenanzeigen und Hilfe bei Steuer-, Finanzierungs- und Insolvenzfragen anbieten.
Es wäre toll, wenn auch Sie den oben stehenden Link an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis weitergeben könnten und sich im Portal kostenlos registrieren würden. Ebenso kann auch gerne unsere neue Facebook-Präsenz https://www.facebook.com/regionrd/ besucht und geteilt werden.
Wir wünschen Ihnen eine sonnige Restwoche und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Petra Reiber & Jörn Hoppmann
Pressemitteilung bzgl. Zweitwohnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 24.03.2020
24.03.2020 14:52
Das Verbot der Nutzung einer Zweitwohnung galt bis 23.03.2020 24:00 Uhr und wird vorerst nicht verlängert. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Die Pressemitteilung vom 24.03.2020 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 23.03.2020
24.03.2020 11:54
Der Kreis hat die Landesverordnung für besondere öffentliche Bereiche mit Allgemeinverfügung vom 23.03.2020, 20:00 Uhr mit weitergehenden Verboten und Kontaktbeschränkungen konkretisiert. Die Anordnungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020. Die Allgemeinverfügung sowie die Landesverordnung zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 ergehen auf Grund eines Erlasses vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 20.03.2020, 15:30 Uhr.
Die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 sowie die LVO zur Bekämpfung des SARS CoV-2 Virus (jeweils im PDF Format) können Sie hier herunterladen.
Sitzung der Gemeindevertretung am 26.03.2020 findet statt
Nähere Infos finden Sie hier: Gemeindevertretersitzung 26.03.2020
Schietsammeln am 03.04. fällt aus.
Aufgrund der aktuellen Lage bzgl. der Corona Pandemie muß das gemeinsame Schietsammeln am 03. April 2020 leider ausfallen, da wir insbesondere das anschließende Beisammensein mit Speis und Trank nicht durchführen dürfen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Open Air Konzert verschoben
Das ursprünglich am 12.06.2020 stattfindende Open Air Konzert in Sophienhamm haben wir aus aktuellem Anlass auf den Herbst verschoben. Sobald ein neuer Termin feststeht finden Sie alle Informationen dazu in unserem Blog.